Studium Justiz

Studium bei der Justiz


Infos zum Justiztest

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Studium bei der Justiz NRW - Diplom-Verwaltungswirt (FH) in der Justizvollzugsanstalt (JVA)


Sie möchten gerne bei der Justiz studieren? Nach der Ausbildung als Verwaltungswirt haben Sie die Möglichkeit eine Vollzugsabteilung oder Verwaltungsdienststelle in einer JVA zu leiten. Bei besonderer Qualifikation sind Sie zudem befugt, eine Justizvollzugsanstalt zu leiten.

Als Beamter des Verwaltungs- und Vollzugsdienstes in der Laufbahngruppe 2 nehmen Sie die Funktion zwischen Anstaltsleitung und Allgemeinem Vollzugsdienst ein. Sie leiten als Verwaltungswirt in Ihrer Funktion als Vorgesetzter und Führungskraft eigenverantwortlich und selbständig einzelne Verwaltungsbereiche.



Sie möchten gerne bei der Justiz studieren? Nach der Ausbildung als Verwaltungswirt haben Sie die Möglichkeit eine Vollzugsabteilung oder Verwaltungsdienststelle in einer JVA zu leiten. Bei besonderer Qualifikation sind Sie zudem befugt, eine Justizvollzugsanstalt zu leiten.
Als Beamter des Verwaltungs- und Vollzugsdienstes in der Laufbahngruppe 2 nehmen Sie die Funktion zwischen Anstaltsleitung und Allgemeinem Vollzugsdienst ein. Sie leiten als Verwaltungswirt in Ihrer Funktion als Vorgesetzter und Führungskraft eigenverantwortlich und selbständig einzelne Verwaltungsbereiche.
Zu diesen Bereichen gehören
  • Sicherheits- und Ordnungsdienst,
  • Arbeitsverwaltung,
  • Haushaltsabteilung,
  • Vollzugsabteilung,
  • Bauverwaltung und
  • Verwaltung.


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Als Verwaltungswirt haben Sie zudem die Aufgabe, in der JVA für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Sie sind u. a. zuständig für die Überwachung sowie die Unterbringung der Häftlinge, sind an Entscheidungen über Vollzugslockerungen beteiligt und bereiten Disziplinarentscheidungen gegen Insassen vor.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, die sichere Unterbringung der Insassen, die korrekte Abwicklung der Arbeits- und Ausbildungsbetriebe sowie die wirtschaftliche Versorgung der Häftlinge zu gewährleisten.

Einstellungsvoraussetzungen für das Studium bei der Justiz

Der Beruf des Verwaltungswirtes ist Bestandteil der Laufbahngruppe 2.
Als Bewerber für dieses Berufsbild müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand mit einem Notendurchschnitt im letzten Schulzeugnis von mindestens „befriedigend“
  • zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 39 Jahre. Ausnahme: als schwerbehinderter oder denen gleichgestellter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) nicht älter als 42 Jahre.
  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (GG)
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für diese Laufbahn. Ausnahme: Menschen mit Schwerbehinderung.
  • Dienstfähigkeit nach amtsärztlicher Untersuchung
  • das Justiz Auswahlverfahren bzw. Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert hat

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Gehalt während des Justiz Studiums

Als Verwaltungswirt erhalten Sie während des Studiums die Besoldungsgruppe A LBesO NRW. Nach Abschluss der Ausbildung bei der Justiz erhalten Sie die Besoldungsgruppe A 9. Ihre Besoldung steigt mit zunehmender Erfahrung in Verweildauer im Amt in Stufen an. Zudem erhalten Sie Zuschläge und sind in Krankheitsfällen über die Beihilfe zusatzversichert.

Bewerbung für ein Studium bei der Justiz

Sofern Sie sich für ein Studium bei der Justiz (JVA) bewerben möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf,
  • eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses oder eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung, durch die die o. g. Einstellungsvoraussetzungen nachgewiesen werden,
  • beglaubigte Kopie von Zeugnissen über die Tätigkeiten nach der Schulentlassung,
  • Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, sofern Sie noch minderjährig sind.
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Ausbildung bzw. Studium bei der Justiz (JVA)

Die Justiz Ausbildung beginnt jedes Jahr immer zum 1. August. Die Ausbildung findet im Rahmen eines dualen Studiums statt.
In unterschiedlichen Blöcken erfolgt die theoretische Ausbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel. Die praktische Ausbildung erfolgt an zwei unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten (JVA). Beide Ausbildungsabschnitte dauern jeweils 18 Monate.


Während des Justiz Studiums und der praktischen Ausbildung in der JVA erlangen sie umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen:
  • Vollzugsrecht (Untersuchungshaft, Strafvollzug, Jugendstrafvollzug),
  • Vollzugsverwaltung,
  • Haushaltsrecht,
  • Kriminologie,
  • Beamten- und Tarifrecht,
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL),
  • Strafrecht,
  • Sozialrecht,
  • Sozialwissenschaften (Psychologie und Soziologie),
  • Zivilrecht,
  • Staats- und Verwaltungsrecht,
  • Gerichtsverfassungsrechts.

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Das Studium bei der Justiz erfolgt in Klassen von 20 bis 25 Studierenden. Das JVA Studium schließt mit der Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW ab. Diese besteht aus insgesamt sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung.





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