Bewerbung JVA

Das JVA Bewerbungsverfahren


Infos zur Bewerbung bei der JVA

Das JVA Bewerbungsverfahren
Infos zur Bewerbung bei der JVA

Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbung in der JVA - Beamter im allgemeinen Vollzugsdienst


Der allgemeine Vollzugsdienst (AVD) ist Bestandteil der Laufbahngruppe 1, im Justizvollzug des Landes NRW. Da Sie in diesem Tätigkeitsfeld den meisten Kontakt zu den Häftlingen haben, wirken Sie unmittelbar auf diese ein und können dazu beitragen, deren Verhalten und Leben zu verändern. Aus diesem Grund müssen Sie bestimmte charakterliche Anforderungen für dieses Berufsbild mitbringen. Dazu zählen u. a.:
  • ZuverlässigkeitHohes Maß an Einsatzbereitschaft
  • Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • großes Verständnis für die Situation von Gefängnisinsassen.

In den Justizvollzugsanstalten (JVA) verbüßen diejenigen ihre Strafe, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch einen Richter zu einer Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt wurden.
Neben Ihnen sind u. a. Juristen, Verwaltungsfachleute, Ärzte, Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter, Seelsorger, Sozialarbeiterinnen u.v.m. für die Inhaftierten zuständig.

Einstellungsvoraussetzungen

Für die JVA Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) müssen Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder alternativ eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • zum Zeitpunkt der Einstellung müssen Sie mindestens 20 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht über 40 Jahre alt sein. Ausnahme:  schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX), die noch nicht 45 Jahre alt sind.
  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 des GG oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für diese Laufbahn
  • Diensttauglichkeit aus amtsärztlicher Sicht

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Justiz Bewerbung für JVA

Die Einstellungen in den AVD (Allgemeinen Vollzugsdienst), d. h. bei einer Justizvollzugsanstalt, erfolgen nach dem jeweiligen Jahresbedarf.
Sie können sich aber auch per Initiativbewerbungen bei den einzelnen Justizvollzugsanstalten (JVA) bewerben. Diese unterstützen Sie auch, wenn Sie Fragen haben.

Für Justiz-Mitarbeiter erfolgt die Bewerbung in der JVA auf dem Dienstweg. Bitte beachten Sie auch, dass Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und denen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX sowie von Bewerbern mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

Welche Justizvollzugsanstalt sich in der Nähe Ihres Wohnortes befindet, finden Sie in dieser Auflistung.



Gehalt

Als Angestellter fangen Sie mit der Entgeltgruppe 4 TV-L und nach einer erfolgreichen Probezeit von 3 Monaten entsprechend EG 6 (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage nach dem 1. Jahr) an.
Als Beamter auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge nach Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag, Struktur- / Stellenzulagen). Als Beamter auf Probe erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 (zzgl. etwaiger Zuschläge).

Als Anwärter im AVD erhalten Sie derzeit zudem einen Sonderzuschlag in Höhe von 50 % Ihrer Bezüge.
Bewerbungsunterlagen für die JVA

Vor dem JVA Auswahlverfahren müssen Sie sich zunächst erfolgreich bei der Justiz bewerben. Fügen Sie den Bewerbungsunterlagen einen tabellarischen Lebenslauf sowie mindestens folgende Unterlagen (in Kopie) bei:
  • Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienstammbuch der Eltern,
  • bei Verheirateten Bewerbern die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienstammbuch,
  • Schulzeugnisse und/oder weitere Bescheinigung(en), durch die die o. g. Einstellungsvoraussetzungen nachgewiesen werden,
  • Lehr- und Fachschulzeugnisse,
  • Weitere Zeugnisse über die Tätigkeiten seit dem Schulabschluss,
  • eine Erklärung (s. Vordruck), ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und/oder ob ein gerichtliches Strafverfahren und/oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Sie anhängig ist,
  • eine Bescheinigung über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, das nicht älter als 1 Jahr sein darf
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Sollten Sie die Einstellungsvoraussetzungen nach der Prüfung Ihrer Unterlagen nicht erfüllen, wird Ihnen die Bewerbung zurückgesandt.
Erfüllen Sie die Einstellungsvoraussetzungen, so nehmen Sie am JVA Auswahlverfahren teil.




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