Justizhelfer, Justizhausmeister, Justizwachtmeister
Beamter im allgemeinen Vollzugsdienst JVA, Beamter im mittleren Verwaltungsdienst JVA, Justizfachangestellter, Beamter im Werkdienst der JVA, Gerichtsvollzieher, Justizfachwirt, System- und Verfahrensoperator, Krankenpflegedienst
Amtsanwalt, Buchalter bei der Staatsanwaltschaft, Diplom Verwaltungswirt, Diplom Rechtspfleger, Fachkraft des Ambulanten Sozialen Dienstes, Lehrer(in) im Justizvollzug, Mitarbeiter im Sozialen Dienst, Systemadministrator
Richter, Seelsorgerischer Dienst im Justizvollzug, Arzt im Justizvollzug, Diplom Pädagoge im Jugendstrafvollzug, Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst, Psychologe im Justizvollzug, Staatsanwalt, Systembetreuer, Wirtschaftsreferent
Der einfache Dienst bei der Justiz bietet Ihnen folgende unterschiedlichen Berufsfelder:
Als Justizhelfer(in) werden Sie bei Staatsanwaltschaften und Gerichten als Justizbeschäftigte angestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich bei Eignung und Bewährung für den beamteten Justizwachtmeisterdienst zu qualifizieren.
Als Bediensteter im Justizwachtmeisterdienst werden Sie bei unterschiedlichen Justizbehörden auch zur Ausübung der Hausmeisteraufgaben bzw. Hausdienstgeschäfte eingesetzt.
Als Justizwachtmeister werden Sie als Beamter im Justizwachtmeisterdienst zur Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justizbehörden eingesetzt.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bewerbung bei der Justiz im einfachen Dienst vorliegen:
Um sich auf eine Stelle im Justizwachtmeisterdienst zu bewerben, dürfen Sie nicht älter als 38 Jahre (Ausnahme: Schwerbehinderte bis 41 Jahre) sein, müssen mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Der Besitz des Deutschen Sportabzeichens (DSA) wäre zudem vorteilhaft.
Vom Gerichtsvollzieher bis zum Krankenpflegedienst - im mittleren Justizdienst gibt es bei den Gerichte und Staatsanwaltschaften ein breites Spektrum unterschiedlicher Berufsfelder.
Als Justizangehöriger des mittleren Verwaltungsdienstes sind Sie innerhalb der Justizvollzugsanstalten im Bereich der Verwaltungen tätig.
Der Gerichtsvollzieher ist gemäß § 154 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) "ein Beamter, der mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut ist." Dabei sichert er die rechtlichen Interessen von Gläubigern und Schuldnern.
Justizfachwirte versehen Ihren Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Servicedienst-, Kostenstellen, führen das Grundbuch oder Handelsregister oder sind z.B. in der Materialbeschaffung etc. tätig.
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