Einstellung & Perspektiven
Die Einstellung in den AVD erfolgt grundsätzlich in ein Arbeitsverhältnis. Feste Einstellungstermine sind nicht vorgegeben.
Der Beginn der Justiz Ausbildung bei der JVA hängt von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze ab. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung.
Sollten Sie sich später bewähren, stehen Ihnen mit ansteigender Berufserfahrung unterschiedliche Funktionen innerhalb der Justiz offen. Sie fangen mit A 7 an und können bis zur Besoldungsgruppe A 11 gelangen (LBesG NRW).