Das BMJV (lang: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) hat in erster Linie die Aufgabe, andere Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben zu beraten und unterstützen. Man spricht beim BMJV daher auch von einem Gesetzgebungsministerium. Zu dessen Aufgaben gehört es insbesondere, Verordnungs- und Gesetzesentwürfe zu erarbeiten.
Das BMJV spielt innerhalb der Bundesregierung eine wichtige Rolle, dann es ist vor allem für die sog. „klassischen“ Bereiche des Rechts zuständig. Folgende Gebiete gehören zum klassischen Rechtsbereich:
Das BMJV ist neben dieser Aufgabe zudem verantwortlich für den Bereich der wirtschaftlichen Verbraucherpolitik. Darunter fallen insbesondere Themen wie Kreditverträge, Roaming-Gebühren und Pauschalreisen.
Es setzt sich hierbei für die Rechte von Verbrauchern und Verbraucherinnen in besonderem Maße ein. Um jedoch auch der Wirtschaft gerecht zu werden und das bestehende Gleichgewicht beizubehalten, erfolgt dies durch Transparenz, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Angebote.
Dies alles erfolgt durch Rechtsvorschriften, die die Position der Verbraucher stärkt, Täuschung und Irreführung verbietet sowie Sicherheit gewährleistet. Dazu gehören u. a. auch die Weiterentwicklung von Verbraucherinformationen und Verbraucherbildung sowie die Förderung des Dialoges zwischen Wirtschaft und Verbraucher.
Das BMJV ist ebenso wie das Bundesministerium des Innern (BMI) bei verfassungsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beteiligt.
Geschäftsbereiche des BMJV:
Das BMJV hat zudem die Aufgabe, Verordnungs- bzw. Gesetzesentwürfe der anderen Bundesministerien mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen. Dies erfolgt, bevor die Gesetzesentwürfe von der Bundesregierung beschlossen werden.
Geprüft wird ebenfalls, ob das jeweilige Gesetz eine verständliche Rechtssprache beinhaltet. Unklarheiten gilt es dabei auszuschließen.
Dies schließt auch die Rechtsetzung auf EU-Ebene mit ein.
Eine weitere wichtige Aufgabe des BMJV ist die Begleitung zur Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht. Des Weiteren ist das BMJV an der Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof sowie Bundesfinanzhof unterstützend tätig.
Das BMJV ist zugleich auch Urheber sowie Herausgeber des Bundesgesetzblatts sowie des Bundesanzeigers (amtliche Druckerzeugnisse).
Die Organisation des BMJV
Dienstherr bzw. Dienstherrin ist der Bundesminister bzw. die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Diese Funktion beinhaltet ein politisches Amt. So dass dieses bei Neuwahlen und/oder Rücktritt neu besetzt werden kann.
Zur Beratung und Unterstützung stehen der Ministerin dem jeweiligen Minister bzw. der jeweiligen Ministerin insgesamt vier Parlamentarische Staatssekretäre zur Verfügung. Diese sind insbesondere dafür zuständig, die Verbindung zum Bundesrat, zum Bundestag und zu den einzelnen politischen Parteien zu halten und den Minister nach innen und außen zu vertreten.
Im Jahr 1949 begann das heutige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seine Tätigkeit mit rund 80 Mitarbeitern.
Zurzeit arbeiten mehr als 789 Bedienstete beim BMJV.
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